Johann Friedrich Burchard Greßmann wurde als Initiator der Schweriner Filiale des Preßvereins zu 2 Jahren Festungshaft und Übernahme der Prozesskosten, aber in zweiter Instanz nur noch zur Zahlung von 25 Reichsthalern, verurteilt. Er musste sich wegen Verstoßes gegen das Pressegesetz vom 27.10.1819, "ausdrücklicher Aufwiegelungen", "Beförderung hochverrätherischer Zwecke" mittels Verbreitung von "vielfache Verunglimpfungen der Fürsten" enthaltenden Schriften verantworten. Zu den weiteren Mitgliedern gehörten u.a. der Jurist Samuel Schnelle (
http://purl.uni-rostock.de/matrikel/400080934), Johann Joachim Christian Friedrich Brasch (
http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100038974), Dr. med. David Klockow (
http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100041028), Dr. med. Michael Rudolphi (
http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100039039), der Anwalt Ludwig Hansen (
http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100039409), Dr. med. Wilhelm Teetz (
http://purl.uni-rostock.de/matrikel/400080922).